21 Treffer in 21 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VGH München: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Soforthilfe Corona
Beschluss vom 09.01.2023 – 22 ZB 22.1194
VG Würzburg: Anfechtungsklage, Versagungsgegenklage, Geschäft für Braut- und Abendmoden, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Novemberhilfe des Bundes, fehlende Antragsberechtigung, ständige Verwaltungspraxis, Rücknahme des Bescheids über Abschlagszahlung, unrichtige Angaben, kein Vertrauensschutz
Urteil vom 15.11.2021 – W 8 K 21.619
VG Würzburg: Erfolglose Klage gegen Ablehnung der Dezemberhilfe 2020 (Corona-Hilfe)
Urteil vom 29.11.2021 – W 8 K 21.982
VG Würzburg: technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden aus den Branchen, Luftfahrttechnik, Automobilindustrie usw. bei der präzisen Vermessung der von diesen Kunden gefertigten Teile, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit der Umsatzausfälle, Umsatzrückgang infolge zurückgehender Kundennachfrage nicht förderfähig, Fernwirkungen der Corona-Pandemie nicht ausreichend, kein Vergleich mit Förderpraxis in anderen Bundesländern, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Überbrückungshilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 17.07.2023 – W 8 K 23.164
LG Nürnberg-Fürth: Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses infolge Zeitablaufs - Richterliche Bestätigung des Beschlusses (hier: durch dessen Berichtigung)
Beschluss vom 05.03.2021 – 12 Qs 4/21
VG Würzburg: Kfz-Handel, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine sachwidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu den schon im November betroffenen Unternehmen, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 15.11.2021 – W 8 K 21.1000
VG Würzburg: Verkauf von Brautmoden, Abendgarderobe und Kommunionbekleidung, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Verkauf von festlicher Bekleidung im November 2020 nicht durch Schließungsanordnung, Lockdown, untersagt, Umsatzausfälle infolge sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht ausreichend, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 25.07.2022 – W 8 K 22.289
VG Würzburg: Verkauf von Brautmoden, Abendgarderobe und Kommunionbekleidung, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Dezemberhilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Verkauf von festlicher Bekleidung im November/Dezember 2020 nicht durch Schließungsanordnung, Lockdown, untersagt, Umsatzausfälle infolge sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen bzw. der unsicheren Pandemielage nicht ausreichend, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 25.07.2022 – W 8 K 22.577
VG Würzburg: Reisebüro, Reisebegleiter, touristischer Dienstleister „sui generis“, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Planung und Verkauf von Reisen nicht durch Lockdown verboten, Reisen nicht untersagt, Stornierung von Auslandreisen nicht antragsrelevant, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 29.11.2021 – W 8 K 21.585
VG Würzburg: Erfolglose Klage auf Gewährung der Überbrückungshilfe III Plus
Urteil vom 09.10.2023 – W 8 K 23.316